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Gasinnendruckverfahren
Als Besonderheit gegenüber dem konventionellen
Spritzguss wird nach dem Einspritzen der Schmelze ein bleibender
Hohlraum mittels eines inerten Druckgases (Stickstoff) in einem Formteil
erzeugt. Hierbei werden im wesentlichen zwei Verfahren unterschieden:
das Aufblasverfahren (Standard-GIT) und das Ausblasverfahren (Nebenkavitätenverfahren) bzw. Rückblasverfahren.
Bei der Standard-GIT wird das Werkzeug zunächst teilweise mit Schmelze
gefüllt, dann mit Hilfe des Prozessgases die Schmelzevorlage
„aufgeblasen“ und damit das Formteil vollständig ausgeformt. Durch den
Gasdruck im Inneren des Formteils wird die Schmelze an die Außenwände
des Werkzeugs gedrückt, so dass sich ein Hohlkörper bildet. Beim
Ausblas- bzw. Rückblasverfahren wird die Kavität zunächst komplett mit
Schmelze gefüllt und im Anschluss die noch plastische Seele wieder
"ausgeblasen". Das Ausblasen der Schmelze erfolgt in eine zusätzlich ins
Werkzeug eingebrachte Überlaufkavität oder durch Zurückblasen in den
Spritzzylinder. Welches Verfahren eingesetzt wird, bestimmt in erster
Linie die Gestalt des Formteils. Weiterhin muss bei der Wahl des
Verfahrens auch die Patentsituation berücksichtigt werden. |
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